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   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88   

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https://dejure.org/1989,2169
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88 (https://dejure.org/1989,2169)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1989 - 10 S 554/88 (https://dejure.org/1989,2169)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 10 S 554/88 (https://dejure.org/1989,2169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Immissionsschutz; nicht genehmigungsbedürftige Anlagen; Lärmschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 621
  • VBlBW 1989, 418
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Voraussetzung allerdings ist, daß es um die Abwehr von Immissionen geht, die nach Art und Ausmaß den Geräuschbeeinträchtigungen durch genehmigungsbedürftige Anlagen vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988, NJW 1988, 2396; OVG Berlin, Urteil v. 12.2.1982, UPR 1982, 275).
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Jedoch weisen beide die Merkmale technischer Regelwerke auf, die brauchbare Maßstäbe für die Beurteilung von Lärmimmissionen enthalten, da in sie wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen Eingang gefunden haben, die im konkreten Fall eine taugliche Grundlage für die Beantwortung der durch die Anknüpfung an den Begriff der "schädlichen" Umwelteinwirkungen im § 22 BImSchG aufgeworfenen, vom Gesetzgeber aber nicht ausdrücklich beantworteten Zumutbarkeitsfrage bieten (vgl. BVerwG, Urteile v. 7.6.1977, a.a.O., und v. 17.2.1978, BVerwGE 55, 250).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Eine sinngemäße Anwendung auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, da diese Verwaltungsvorschrift der Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkungen dient, der nicht nur bei genehmigungsbedürftigen, sondern, wie aus § 22 BImSchG erhellt, auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen eine Rolle spielt (vgl. BVerwG, Urteile v. 7.6.1977, a.a.O., und v. 7.10.1983, BVerwGE 68, 62; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.4.1978, DVBl. 1979, 316).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Das Maß des Zumutbaren richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit des insoweit maßgeblichen Gebietes, die ihrerseits von der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und von etwaigen tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen abhängen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1977, GewArch. 1977, 171, und Beschl. v. 6.8.1982, UPR 1983, 27).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Sie genügt dem Bestimmtheitsgebot, denn sie läßt keine Unklarheiten über den Zustand aufkommen, der zu schaffen ist, um die Nachbarschaft vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu bewahren (vgl. hierzu BVerwG, Urteile v. 5.11.1968, BVerwGE 31, 15, und v. 24.6.1971, GewArch. 1972, 7).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 10 S 554/88
    Jedoch besteht Einigkeit darüber, daß die Zumutbarkeitsgrenze bei Verkehrslärm jedenfalls zulässigerweise höher festgelegt werden darf als bei Gewerbelärm (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1987, BVerwGE 77, 285).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Die Zumutbarkeitsschwelle in Bezug auf gewerbliche Anlagen ist deshalb, wie auch in den einschlägigen gesetzlichen Regelwerken zum Ausdruck kommt (vgl. einerseits § 2 Verkehrslärmschutzverordnung vom 12.06.1990, BGBl. I, 1036; und andererseits Ziff. 6.1 TA-Lärm) aus der Sicht der Betroffenen und des Normgebers deutlich geringer als im Falle des Verkehrslärms (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.04.1993 - 1 B 94/92 -, GewArch 1994, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1989 - 10 S 554/88 -, GewArch 1989, 418; BVerwG, Urteil vom 21.05.1976, BVerwGE 51, 15, 34).

    Eine zusätzliche - gegebenenfalls sogar höhere - Lärmbelastung des Einwirkungsbereichs durch Verkehrslärm vermag deshalb eine Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte durch gewerbliche Anlagen grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.01.1989 - 10 S 554/88 -, GewArch 1989, 273; OVG Bremen, Beschluss vom 15.04.1993 - 1 B 94.92 -, GewArch 1994, 431).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 5 S 1904/06

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Gewerbebetriebs gegenüber einer heranrückenden

    Denn gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines an ihn herangerückten Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm nicht in besonderer Weise störend wirkt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745; Urt. v. 20.01.1989 - 10 S 554/88 - VBlBW 1989, 418).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Dieses Ergebnis findet letztlich auch eine Bestätigung in der Ausnahmeregelung der Ziffer 3.2.1 Absatz 5 TA Lärm, wonach unter bestimmten Voraussetzungen, von deren Vorliegen auch im vorliegenden Fall auszugehen sein wird, eine Immissionsrichtwertüberschreitung nicht zur Genehmigungsversagung (bei genehmigungsbedürftigen Anlagen) führen darf, wenn infolge ständig vorherrschender gleichartiger Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch die zu beurteilende Anlage zu befürchten sind (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Urt. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - juris; Urt. v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - GewArch 1989, 273).
  • VG Frankfurt/Main, 14.12.2001 - 7 E 3433/96

    Vorverlegung der Sperrzeit auf 22.00 Uhr für ein in unmittelbarer Nachbarschaft

    Dabei sind jedoch selbst solche der Einrichtung zurechenbaren Geräuscheinwirkungen durch Gäste nur dann immissionsschutzrechtlich relevant, wenn ihr Hinzutreten zu den übrigen Geräuschquellen das Gesamtgeräusch in beachtlichem Maße erhöht und gerade in dieser Erhöhung eine zusätzliche unzumutbare Belastung liegt (ebenso VGH BW,Urteil vom 20.01.1989 in GewArch 1989, 273).

    Die Schutzwürdigkeit der Nachbarn entfällt, wenn sich die Maßnahmen zur Linderung der Gaststättengeräusche nicht oder nicht nennenswert auswirken können, denn es liegt auf der Hand, dass Maßnahmen nach § 22 BImSchG nur dann einen Sinn haben und dem Betreiber abverlangt werden können, wenn sieüberhaupt einen Beitrag zur Verbesserung des Lärmschutzes zu leisten vermögen (VGH BW, Urteil vom 20.01.1989 in GewArch 1989, 273 = NVwZ-RR 1989, 621).

  • VG Ansbach, 31.08.2017 - AN 9 S 17.00896

    Erfolgloser Eilantrag der Netzbetreiberin gegen Betriebsgebäude mit

    Heben sich Betriebsgeräusche aber gerade nicht aus einer im Einwirkungsbereich der Anlage vorhandenen Gesamtgeräuschkulisse ab, so dürften sie auch keine Ansatzpunkte für ein behördliches Einschreiten bieten, da eine Lärmminderung selbst dann nicht eintreten würde, wenn die vorhandenen Betriebsgeräusche der Freileitung reduziert würden (so auch VGH BW, U.v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - juris Rn. 24, B.v. 11.10.2006 - 5 S 1904/06 - juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Dieses Ergebnis findet letztlich auch eine Bestätigung in der Ausnahmeregelung der Ziffer 3.2.1 Absatz 5 TA Lärm, wonach unter bestimmten Voraussetzungen, von deren Vorliegen auch im vorliegenden Fall auszugehen sein wird, eine Immissionsrichtwertüberschreitung nicht zur Genehmigungsversagung (bei genehmigungsbedürftigen Anlagen) führen darf, wenn infolge ständig vorherrschender gleichartiger Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch die zu beurteilende Anlage zu befürchten sind (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Urt. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - juris; Urt. v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - GewArch 1989, 273).
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Dieses Ergebnis findet letztlich auch eine Bestätigung in der Ausnahmeregelung der Ziffer 3.2.1 Absatz 5 TA Lärm, wonach unter bestimmten Voraussetzungen, von deren Vorliegen auch im vorliegenden Fall auszugehen sein wird, eine Immissionsrichtwertüberschreitung nicht zur Genehmigungsversagung (bei genehmigungsbedürftigen Anlagen) führen darf, wenn infolge ständig vorherrschender gleichartiger Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch die zu beurteilende Anlage zu befürchten sind (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Urt. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - juris; Urt. v. 20.1.1989 - 10 S 554/88 - GewArch 1989, 273).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1992 - 4 A 1269/90

    Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeit einer Gaststätte wegen Überschreitung

    Die von den Gaststättenbesuchern verursachten Geräusche treten zum Teil plötzlich und unerwartet auf (Türenschlagen, Anlassen des Motors, Rufe und dergleichen), darüberhinaus unterliegt ihre Lautstärke häufigen Änderungen - Hochdrehen der Motoren mit anschließendem Schaltvorgang, Quietschen der Bremsen - (vgl. OVG NW, Urteil vom 10.06.1987 - 4 A 1593/85 -, VGH Bad.Württ., Urteil vom 17.01.1989 - 10 S 554/88 -, GewArch 1989, 273 (274).
  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 2517/01

    Prüfungsumfang bei der Einvernehmenserteilung

    Sie war aber darüber hinaus auch als Orientierungshilfe in solchen Fällen heranzuziehen, in denen andere, gleichfalls unter § 2 BImSchG fallende Anlagen nicht dieser Genehmigungspflicht unterlagen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1989, 621).
  • VG Karlsruhe, 09.06.1998 - 8 K 269/95

    Durchführung von Begasungen mit Phosphorwasserstoff; Verpflichtung zum Einsatz

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